Vormundschaft für Minderjährige

Betreuung und Schutz für Kinder und Jugendliche

Was ist Vormundschaft für Minderjährige 

Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht, aber auch die Pflicht der Eltern. Wenn Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechte und Pflichten auszuüben, muss der Staat den Schutz der Kinder gewährleisten. An Stelle der Eltern übernimmt dann ein Vormund die Erziehung des Kindes. Der Vormund vertritt sein Mündel in eigener Verantwortung. Er ist dem Kindeswohl und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben verpflichtet.

Der SkF übernimmt seit 2013 vor allem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Vormundschaft. Hierbei handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in Deutschland eingereist sind oder ohne Begleitung hier zurückgelassen wurden.

Der Vormund nimmt eine zentrale Rolle bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ein. Er muss eine Unterbringung finden, ebenso wie eine Schule. Ihm obliegen Aufgaben der Gesundheitsfürsorge und das Beantragen von Sozialleistungen. Er bereitet Jugendliche auf Asylverfahren vor und begleitet sie während des Verfahrens. Zudem ist der Vormund Anlaufstelle für alle persönlichen Sorgen der Kinder und der Jugendlichen.


Unsere Prinzipien

  • Respekt vor der Person des Kindes/Jugendlichen
  • Aufbau und Pflege einer persönlichen Beziehung
  • Beteiligung des vertretenen Kindes/Jugendlichen
  • Unabhängigkeit des Vormundes bei der Interessenwahrnehmung



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