Mutter-Kind-Haus Sprungbrett

Bei uns im „Sprungbrett“ wohnen 8 junge Schwangere bzw. Mütter mit ihren Kindern. Die Mütter lernen, Verantwortung für sich und ihr Kind zu übernehmen und können realistische Lebens- und Zukunftsperspektiven entwickeln.

Wer sind wir?

Das Mutter-Kind-Haus ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet und die Gruppe  wird rund um die Uhr betreut, d.h. der Dienst wird 24 Std. täglich von Fachpersonal abgedeckt. Zusätzlich steht eine Psychologin zur Verfügung.

Unser Hauptziel ist es, die jungen Frauen zu einem eigenständigen, selbstverantwortlichen Leben in der Gesellschaft zu befähigen.

Die Mütter lernen, Verantwortung für sich und ihr Kind zu übernehmen und können realistische Lebens- und Zukunftsperspektiven entwickeln.


Wer kann bei uns wohnen?

Junge Schwangere und Mütter mit ihren Kindern unter sechs Jahren finden bei uns Unterkunft und Betreuung, wenn und solange sie aufgrund von persönlichen und/oder sozialen Schwierigkeiten diese Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigen und wahrnehmen wollen (§ 19 SGB VIII, KJHG).


Wie sieht es bei uns aus? 

Das „Sprungbrett“ befindet sich im 3. Stock des SkF – Hauses in Bamberg und ist bahnhofs- und zentrumsnah gelegen. Alle notwendigen Behörden, Schulen, Ärzte und Beratungsdienste sind sehr gut erreichbar.

Die Mütter wohnen mit ihren  Kindern in geräumigen Einzimmerappartements. Darüber hinaus gibt es einen Kinderbereich, ein großes Wohnzimmer, eine Gemeinschaftsküche, einen Aufenthaltsraum und einen Wirtschaftsraum mit Waschmaschinen und Trockner. Für Feste und Feiern stehen ein Partykeller und eine Cafeteria zur Verfügung.


Was bieten wir?

  • Begleitung und Unterstützung in der Schwangerschaft
  • Klärung der Mutter-Kind-Beziehung im Hinblick auf ein Zusammenleben oder eine Trennung
  • Aufbau einer tragfähigen Mutter-Kind-Beziehung, in der sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die der Mutter ihren Platz haben
  • Aufarbeitung und Klärung persönlicher Beziehungen beispielsweise zum Kindsvater, Partner, zur Herkunftsfamilie oder zu weiteren relevanten Bezugspersonen
  • Anleitung und Hilfestellungen bei der Versorgung, Pflege, Betreuung und Förderung des Kindes
  • Hinführung zur Bewältigung der alltäglichen Haushaltsführung
  • Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven
  • Kinderbetreuung für die Kinder, deren Mütter die Schule besuchen oder eine Ausbildung machen, durch eine Erzieherin und Praktikantinnen
  • Unterstützung bei schulischen und beruflichen Problemen
  • Regelung der finanziellen Situation (Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Schuldentilgung, Umgang mit Geld)
  • Beratung, Hilfestellung und Begleitung beim Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Ideen zur sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Vorbereitung auf das Leben nach dem Sprungbrett (Unterstützung bei der Wohnungssuche, Umzugsorganisation)


Wie geht die Aufnahme vor sich?

Die rechtliche Grundlage für die Aufnahme und den Aufenthalt im MKH ist durch § 19 SGB VIII (KJHG) geregelt. Sofern ein Platz im Sprungbrett frei ist, kann die junge Frau während des ganzen Jahres aufgenommen werden.

Die junge Schwangere sollte sich zuerst an ihr zuständiges Jugendamt bezüglich einer ausführlichen Beratung wenden. Danach können sich die Frauen vor Ort ein Bild von uns machen und persönliche Fragen stellen.




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