Qualifizierung Kindertagespflege

Nach § 43 SGB VIII benötigt jede Kindertagespflegeperson, die ein oder mehrere Tageskinder mehr als 15 Stunden wöchentlich in anderen Räumen gegen Entgelt länger als 3 Monate betreut, eine Pflegeerlaubnis.

Rechtliche Situation:

Diese Pflegeerlaubnis wird von den Jugendämtern erteilt, wenn

  • die Kindertagespflegeperson geeignet ist sowie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt und
  • über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügt, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.
  • Mit dem Besuch der vorliegenden Qualifizierungsmaßnahme, die in enger Zusammenarbeit mit dem Stadt- und Kreisjugendamt Bamberg durchgeführt wird, können Sie diese Kenntnisse nachweisen.
  • Die Inhalte der Qualifizierung sind auf den vom Bayerischen Landesjugendamt herausgegebenen Qualifizierungsplan für Kindertagespflegepersonen abgestimmt.


Inhalte der Grundqualifizierung:

Dauer 52 Unterrichtsstunden

  • Einführung in die Kindertagespflege
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Arbeitsbedingungen einer Kindertagespflegeperson und Betreuungsvertrag
  • Die Tagespflege aus Sicht des Tagespflegekindes
  • Bedürfnisse des Tagespflegekindes
  • Die Tagespflege aus Sicht der Eltern
  • Mein Konzept für die Tagespflege


Aufbauqualifizierung:

Dauer 64 Unterrichtsstunden


Entwicklung des Kindes

  • Was gehört zu einer guten Entwicklung
  • Die psychomotorische Entwicklung von Kindern
  • Sprache und Sprachentwicklung
  • Bindung und Bindungsverhalten
  • Kindersicherheit in der Tagespflege


Erziehung

  • Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege
  • Wie erziehe ich - wie wurde ich erzogen
  • Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Umgang mit schwierigen Erziehungs-situationen


Die ganzheitliche Förderung von Kindern

  • Spielerische Förderung im Alltag
  • Musikalische Förderung in der Kindertagespflege


Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern

  • Erziehungspartnerschaft in der Tagespflege
  • Kreativer und konstruktiver Umgang mit Konflikten
  • Kommunikation in der Tagespflege
  • Kooperation zwischen Nähe und Distanz



Zielgruppe:

Das Angebot richtet sich an Personen, die gerne eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufnehmen würden und an bereits tätige Kindertagespflegepersonen, die die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeerlaubnis erhalten wollen.


Zielsetzung:

Ziel ist es, die Kindertagespflegepersonen in ihrer praktischen Tätigkeit zu unterstützen.

Im Grundkurs wird die Kindertagespflege aus verschiedenen Blickwinkeln behandelt sowie über Aufgaben, Rechte und Pflichten informiert, damit sich die Kursteilnehmer/innen ein Bild von der Tätigkeit machen können.

Der Aufbaukurs bietet die Möglichkeit, sich vertiefend mit den Themen Entwicklung, Erziehung und Bildung der Tageskinder sowie der Kooperation zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern zu beschäftigen.


Abschluss:

Am Ende der Grund- und am Ende der Aufbauqualifizierung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat.

Nach Abschluss der Grundqualifizierung wird die Pflegeerlaubnis erteilt und ein Tageskind kann vermittelt werden, sofern keine anderen Ablehnungsgründe bestehen. Zudem muss die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden.



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