Wobei kann die ambulante Jugendhilfe unterstützen?
Angebote der ambulanten Jugendhilfe können bei Schwierigkeiten in folgenden Bereichen Unterstützung bieten:
- Erziehungsbereich (z.B. bei Unsicherheit oder Überforderung in der Erziehung, Verhaltensauffälligkeiten, Schulproblemen)
- Beziehungsbereich (z.B. bei ungeklärten Beziehungen der Familienmitglieder untereinander, bei Gewalterfahrung oder auch bei persönlichen, familiären und außerfamiliären Problemen)
- Gesundheitsbereich (z.B. bei der Pflege und Versorgung der Kinder, der Haushaltsführung, bei psychischen Belastungen oder bei einer Suchtproblematik)
- Sozio-ökonomischer Bereich (z.B. in Fragen der materiellen Versorgung, bei Überschuldung, in der Gestaltung der Beziehungen zur Umwelt, bei der Entwicklung und Umsetzung beruflicher Perspektiven)
Was leistet die ambulante Jugendhilfe?
- Beratung, Anleitung und Unterstützung der Familie in den vorher genannten Bereichen
- Gezielte pädagogische Förderung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen
- Unterstützung von getrenntlebenden Elternteilen bei Schwierigkeiten, die das Kind oder den Jugendlichen betreffen
- Beratung bei Beziehungsproblemen
- Mobilisierung von Rechtsansprüchen und materiellen Ressourcen
- Begleitung zu Institutionen, Unterstützung bei der Wahrnehmung der eigenen Interessen, Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit diesen Institutionen
- Stärkung der persönlichen, familiären und außerfamiliären Ressourcen
- Vernetzung der Familie mit sozialen und gesundheitlichen Diensten, Strukturierung und Koordination von Hilfen
- Krisenintervention
- Durchführung von Gruppen-, Freizeit- und Ferienangeboten zur Anregung sinnvoller Freizeitgestaltung und Erweiterung der sozialen Fähigkeiten
Die Angebote sind individuell an den Erfordernissen der Familie, Kinder und Jugendlichen ausgerichtet und können jederzeit flexibel angepasst werden.
Wir bieten folgende Maßnahmen an
- Die Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII) setzt den Fokus auf das Kind / den Jugendlichen
- Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) unterstützt das gesamte Familiensystem durch vielfältige Angebote
- Das Betreute Wohnen (§34 SGB VIII) richtet sich an Jugendliche, die in einer eigenen Wohnung leben
- Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII) setzt ähnliche Schwerpunkte wie die Erziehungsbeistandschaft und stellt eine auch zeitlich intensivere Hilfeform dar
- Das Ambulante Clearing (§§1 und 27 SGB VIII) hat das Ziel, die für die Familie bestmögliche Förderungsmöglichkeit herauszufinden
Was uns wichtig ist
Unsere Angebote
- orientieren sich an den Lebenssituationen, den Erlebniswelten und den Sichtweisen der Familien, Kinder und Jugendlichen
- setzen an deren Fähigkeiten und Möglichkeiten an
- sind handlungs- und lösungsorientiert
- haben immer das gesamte (Familien-) System im Blick
- sind für die Familien kostenfrei, denn die Kosten übernimmt das zuständige Jugendamt
und wir sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.
Wo kann eine Maßnahme beantragt werden?
Eltern und Kinder können sich in einem Informationsgespräch vor Ort ein persönliches Bild von unserer Arbeit machen. Beantragt wird die Hilfe beim zuständigen Jugendamt, Abteilung Allgemeiner Sozialdienst. Die Mitarbeiter/-innen dort prüfen die Notwendigkeit der Maßnahme. Nach Rücksprache mit unserer Einrichtung kann dann die Hilfe zu jedem Zeitpunkt im Jahr aufgenommen werden.