Wer benötigt eine Betreuung?
"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht (...) für ihn einen Betreuer". (§ 1896 BGB)
Betreuung statt Entmündigung
Das seit 1992 gültige Betreuungsgesetz betont das Wohl, den Schutz und die Fürsorge der Betroffenen. Zugleich schreibt es die größtmögliche Beibehaltung der Selbstbestimmung vor. Das neue Betreuungsrecht entmündigt niemanden mehr.
Oberstes Prinzip ist die persönliche Betreuung. Der/die Betreuer/in sucht den Kontakt und das Gespräch mit den Betroffenen.
Ein/e Betreuer/in wird nur in dem vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreis tätig. Hierbei handelt es sich meist um die Vermögenssorge, die Vertretung gegenüber Behörden oder die Gesundheitssorge.
Wer leistet die Betreuung?
Betreuer/innen werden durch das Betreuungsgericht bestellt.
Es können Angehörige oder Freunde/Freundinnen der Betroffenen bestellt werden. Gebraucht werden aber auch Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich für einen Mitmenschen zu engagieren, indem sie ehrenamtlich eine Betreuung übernehmen.
Oft sind die Problemstellungen vielfältig und mehrere soziale Hilfen müssen koordiniert werden. Häufig ist die Betreuung zudem sehr aufwendig, psychologisch schwierig und haftungsrechtlich problematisch. Für diese Aufgaben stehen professionelle, sozialpädagogisch qualifizierte Betreuer/innen zur Verfügung.
Persönliche Vorsorge
Sie können Vorsorge treffen für den Fall, daß Sie oder Ihre Angehörigen Ihre Angelegenheiten eines Tages nicht mehr allein regeln können, sei es aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Behinderung. Sie können in einer Betreuungsverfügung Ihre individuellen Wünsche für diesen Fall schon heute festlegen.
In der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums - "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung" wird genau erklärt, wie Sie optimal Vorsorge treffen können und was zu beachten ist.
TIPP:
Über den Kasten rechts, gelangen Sie direkt zur Homepage des Bayerischen Justizministeriums und erhalten dort immer die aktuell gültigen Formulare und Informationen. Geben Sie auf dieser Seite im Suchfeld bitte das Stichwort „Vorsorgevollmacht“ ein. Hier finden Sie dann Informationen und Formulare (Downloads) zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht.
Sollten noch Fragen offen bleiben, beraten wir Sie gerne!
Unser Angebot
- Betreuung von Betroffenen gem. § 1896 ff BGB durch sozialpädagogische Fachkräfte
- Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern durch fachliche Angebote wie z.B. wöchentliche Beratungszeiten oder Vorträge
- Beratung in Angelegenheiten der persönlichen Vorsorge für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit
- Informationsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Sie können unsere Arbeit unterstützen
- durch ehrenamtliche Mitarbeit
- durch Spenden auf unser Konto der
LIGA Bank
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