Betreutes Einzelwohnen

Hier lebt die/der Betreute weiterhin in ihrer/seiner eigenen Wohnung allein, mit Partner/in oder Familie; benötigt aber zusätzlich fachliche Unterstützung.

Tagesstruktur

Zu unserem Angebot können als tagesstrukturierende Maßnahmen die externe Arbeitstherapie der trägereigenen stationären Einrichtung für seelisch behinderte Menschen (Agnes-Neuhaus-Heim, Villa Remeis) und/oder die Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste (OASE in Bamberg, INSEL in Forchheim) genutzt werden.


Zielgruppe

Unser Leistungsangebot richtet sich an volljährige Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die einen Rechtsanspruch auf ambulante Leistungen der Wiedereingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen gemäß SGB XII haben.

 

Voraussetzung für die Betreuung ist ein fachärztlicher Bericht, welcher z.B. eine der folgenden psychischen/seelischen Erkrankungen attestiert:

  • Affektive Störung (z.B. Depression, Manie)
  • Neurotische Störung (z.B. Angst, Zwang)
  • Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline)
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Doppeldiagnosen (z.B. Sucht und Psychose)

 

Ausschlusskriterien sind:

  • Akute Selbst- und Fremdgefährdung
  • Verweigerung des medizinisch/therapeutischen Angebotes und der pädagogischen Maßnahmen
  • geistige Behinderung
  • Menschen, bei denen die Erkrankung so gravierend ist, dass sie einer beschützenden Umgebung mit vorgegebener fester Tagesstruktur im Rahmen eines Wohnheimes bedürfen.
  • Akute Suchtproblematik


Zielsetzungen

Ziele der Maßnahme „Ambulant Betreutes Wohnen" sollen in den Bereichen

  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung
  • Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen
  • Beschäftigung, Arbeit und arbeitsähnliche Tätigkeiten
  • Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichem Leben

erreicht werden, indem Betreuer/innen und Bewohner/innen gemeinsam individuelle Betreuungsziele festlegen und Lebensperspektiven entwickeln. Das Ambulant Betreute Wohnen ermöglicht den Bewohner/innen sich nach ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten entwickeln zu können. Die Bewohner/innen sollen ein möglichst selbständiges Leben mit dem höchstmöglichen Maß an Selbstbestimmung führen können.


Arbeitsweise / Methoden

Leistungen der Einzelfallhilfe:

  • Einzelgespräche, Kurzkontakte, Wochenplanung, Hilfeplangespräche
  • Lebenspraktisches Training
  • Gesundheitshilfen
  • Krisenintervention/ Krisenprävention

Wir setzen voraus, dass jede/r Bewohner/in einen Psychiater bzw. Therapeuten nach eigener Wahl regelmäßig aufsucht. Dieser stellt die medizinische Versorgung sicher.

Grundlage für eine erfolgreiche Hilfe ist ein höchst differenziertes individuelles Konzept. Alle in diesem Konzept aufgeführten Inhalte unterliegen einem auf die persönlichen Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmten Betreuungs- und Behandlungsplan.


Tagesstruktur

Zu unserem Angebot können als tagesstrukturierende Maßnahmen die externe Arbeitstherapie der trägereigenen stationären Einrichtung für seelisch behinderte Menschen (Agnes-Neuhaus-Heim, Villa Remeis) und/oder die Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste (OASE in Bamberg, INSEL in Forchheim) genutzt werden.


Aufnahmeverfahren

  • Kontaktaufnahme i.d.R. durch den Sozialdienst einer Klinik, gesetzliche Betreuer/innen, Angehörige oder die/den Betroffene/n selbst
  • Vereinbarung eines Vorstellungstermins zwischen der Fachkraft und der/dem Betroffenen, wenn möglich zusätzlich mit der/dem gesetzlichen Betreuer/in und/oder Angehörigen, Zusendung eines Bewerbungsbogens
  • Vorstellungstermin: Abklärung, ob der Bedarf des Interessenten und die Angebote der Ambulant Betreuten Wohnformen übereinstimmen
  • Entscheidung für eine Aufnahme durch den Interessenten und der Fachkraft der Ambulant Betreuten Wohnformen
  • Anforderung eines Sozial- und Arztberichtes
  • Nach Vorlage einer Kostenzusicherung durch den zuständigen Bezirk bzw. bei Nachweis von Eigenmitteln erfolgt eine Aufnahme


Finanzierung

Zur Berechnung der Betreuungskosten kann ein Antrag beim Bezirk Oberfranken gestellt werden. Je nach Einkommens- und Vermögenssituation sieht der Bezirk finanzielle Eigenbeteiligung vor.

Die Miete (einschließlich Nebenkosten) und ihren Lebensunterhalt haben die Bewohner/innen selbst aufzubringen. Hierfür kann z.B. Arbeitslosengeld II, Rente oder Krankengeldbezüge eingesetzt werden.

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